Die universitären Forschungsdaten-Repositorien

Falls Sie in diesem Forschungsdatenrepositorium Daten speichern wollen, wird von Ihnen die Zustimmung zu der folgenden Speicherungs- und Veröffentlichungsvereinbarung verlangt.

Speicherungs- und Veröffentlichungsvereinbarung (Non-Exclusive Distribution and Publication License)

Zwischen

der angemeldeten Nutzerin*dem angemeldeten Nutzer
- nachfolgend Datengeber*in genannt -

und

der Bergischen Universität Wuppertal als Anbieterin, vertreten durch den Kanzler, dieser vertreten durch die Leitung des Zentrums für Informations- und Medienverarbeitung (ZIM) und durch die Leitung der Universitätsbibliothek (UB)
- nachfolgend BUW genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

Präambel
Im Auftrag von BUW sind ihr Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung und ihre Universitätsbibliothek gemeinsamer Anbieter des institutionellen Forschungsdatenrepositoriums PublicData.fdm.uni-wuppertal.de, mit dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Bergischen Universität Wuppertal bei der langfristigen Speicherung ihrer Forschungsdaten aus abgeschlossenen wissenschaftlichen Studien und Projekten sowie bei der Bereitstellung für wissenschaftliche Nutzungszwecke unterstützt werden. Insbesondere soll das Forschungsdatenrepositorium Forschende dabei unterstützen, der zehnjährigen Speicherpflicht nachzukommen, die in den Grundsätzen zum Umgang mit Forschungsdaten an der Bergischen Universität Wuppertal vom 27.08.2015 genannt ist.

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die unentgeltliche, zeitlich unbeschränkte Überlassung des nachfolgend bezeichneten Datengegenstands mit den ggf. bereits vorhandenen zugehörigen Metadaten an BUW zum Zweck der elektronischen Dokumentation, Langzeitspeicherung und - sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart - der Veröffentlichung.

§ 2 Langzeitspeicherung und Veröffentlichung
(1) Die*der Datengeber*in räumt BUW räumlich und zeitlich unbegrenzt ein einfaches (d.h. nicht-ausschließliches) Recht zur Nutzung des Datengegenstandes zur Speicherung, Archivierung und Veröffentlichung gemäß der zu wählenden Lizenz aus Absatz 2 ein. Dies gilt für die derzeitige wie auch für derzeit noch unbekannte Nutzungsarten.
(2) Die*der Datengeber*in wählt die Lizenz, unter der die Daten nachgenutzt werden dürfen, durch Beantwortung von Fragen in einem Web-Formular selbst aus folgender Auswahl aus:
    - CC0 1.0 Universal (weitestgehender Rechteverzicht)
    - CC BY 4.0 International (Namensnennungspflicht)
    - CC BY-SA 4.0 International (Namensnennungspflicht und Pflicht zur Beibehaltung der Lizenz)
    - CC BY-ND 4.0 International (Namensnennungspflicht und Veränderungsverbot)
    - CC BY-NC 4.0 International (Namensnennungspflicht und Verbot kommerzieller Nutzung)
    - CC BY-NC-SA 4.0 International (Namensnennungspflicht, Verbot kommerzieller Nutzung und Pflicht zur Beibehaltung der Lizenz)
    - CC BY-NC-ND 4.0 International (Namensnennungspflicht, Verbot kommerzieller Nutzung und Veränderungsverbot)
Die Auswahl der Lizenz geschieht im Submission-Schritt "Creative Commons license". Die*der Datengeber*in muss diesen Submission-Schritt wärend des Submission-Vorgangs durch Anklicken von "Add more" selbst ins Submission-Formular einsetzen.
(3) Die*der Datengeber*in räumt BUW insbesondere das Recht ein, den Datengegenstand gemäß der gewählten Lizenz zum Zweck der langfristigen Speicherung und, sofern zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, zur dauerhaften Verfügbarmachung im Internet unter Wahrung der inhaltlichen Integrität elektronisch zu speichern, zu verarbeiten sowie Kopien und Konvertierungen des Datengegenstands und der bereits vorhandenen Metadaten zu den abgelieferten Daten in andere elektronische oder physische Formate vorzunehmen und anderen Repositorien, Archiven und ggf. Aggregatoren zur Verfügung zu stellen. Die*der Datengeber*in versichert, dass sie*er zu dieser Rechteeinräumung berechtigt ist.
(4) Die*der Datengeber*in autorisiert BUW, den Datengegenstand mit zusätzlichen Metadaten in geeigneten Formaten zu versehen, die Metadaten vorzugsweise in einer elektronischen Datenbank zu dokumentieren und sie inkl. Abstract unter der Lizenz CC0 1.0 Universal (Creative Commons Zero) allgemein öffentlich zugänglich zu machen. Die*der Datengeber*in willigt ausdrücklich in diese Form der Veröffentlichung ein.
BUW ist berechtigt, den Datengegenstand mit der von der vom Datengeber*in gewählten Lizenz zu lizenzieren. Die*der Datengeber*in versichert, dass einer Open-Content-Lizenzierung keine vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Die*der Datengeber*in hat die von ihm gewünschte Zugänglichkeit des Datenbestands im Submission-Schritt "Creative Commons license" selbst gewählt.

§ 3 Urheber- und Nutzungsrecht
(1) Die*der Datengeber*in ist Rechteinhaber*in des abgelieferten Datengegenstandes und versichert Inhaber der Nutzungsrechte mit dem Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung zu sein.
(2) Die*der Datengeber*in versichert ausdrücklich, dass der eingereichte Datengegenstand und die in den ggf. bereits vorhandenen Metadaten eigenen und fremden persönlichen Daten frei von jeglichen Rechten Dritter sind und insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt werden.
(3) Die*der Datengeber*in sichert zu, BUW unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
(4) Die*der Datengeber*in stellt BUW von sämtlichen Ansprüchen Dritter - einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder der Rechtsverfolgung -, die aufgrund falscher Informationen über die Rechteinhaberschaft bestehen, vollumfänglich frei.

§ 4 Einwilligung zur Speicherung und Veröffentlichung personenbezogener Daten
Die*der Datengeber*in willigt ein, dass die im Nutzerkonto der Datengeberin*des Datengebers befindlichen personenbezogenen Daten ohne zeitliche Beschränkung gespeichert und öffentlich sichtbar werden.

§ 5 DOI
BUW vergibt für den veröffentlichen Datengegenstand auf Wunsch einen Digital Object Identifier (DOI), sofern der Datengegenstand qualitätsgeprüft ist und der*die Datengeber*in dem Datengegenstand oder den zugehörigen Metadaten einen Bericht über die Qualitätsprüfung beigefügt hat. Der*die Datengeber*in darf den mit einem DOI registrierten Datengegenstand nicht mehr verändern.

§ 6 Vertragsschluss
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die*der Datengeber*in die Checkbox "I confirm the license above" ("Ich akzeptiere die Lizenzbestimmung") durch Anklicken mit einem Häkchen versieht und die Daten im Forschungsdatenrepositorium PublicData.fdm.uni-wuppertal.de speichert.

Die*der Datengeber*in stimmt der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Zentrums für Informations- und Medienverarbeitung (ZIM) der Bergischen Universität Wuppertal und deren Änderung vom 20.10.2016 mit Vertragsschluss ausdrücklich zu.

Weitere Infos über #UniWuppertal: